Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Firma Fahrzeugmakler-Müller ist grundsätzlich im Makler-Allein-Auftrag mit der Vermarktung eines Objekts beauftragt. Bestandteil des Makler-Allein-Auftrags sind auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Mit der Bestätigung eines Such-/Vermittlungsauftrages kommt zwischen dem Angebotsempfänger und der Firma Fahrzeugmakler-Müller ein Maklervertrag zustande, dessen Inhalt auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

  3. Sämtliche Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten sowie die erstellten, übergebenen Exposés und Angebote sind ausschließlich für den adressierten und Vertraglich festgehaltenen Empfänger bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Vertragsunterlagen und durch die Firma Fahrzeugmakler-Müller erstellte Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben werden. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte verpflichtet zum Schadensersatz in Höhe der vollen Maklerprovision.

  4. Die jeweiligen Objektangaben beruhen auf den vom Auftraggeber der Firma Fahrzeugmakler-Müller erteilten Informationen. Auch bei sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen und nach bestem Wissen und Gewissen geprüften Fahrzeugen, wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber oder Verkäufer gegebenen Angaben übernommen.

  5. Ist dem Empfänger das von der Firma Fahrzeugmakler-Müller angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies der Firma Fahrzeugmakler-Müller unverzüglich mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere der Nachweis, wie und zu welchem Zeitpunkt anderweitig Kenntnis erlangt wurde. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die der Firma Fahrzeugmakler-Müller nur dadurch entstanden sind, dass der Kunde nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

  6. Der Provisionsanspruch der Firma Fahrzeugmakler-Müller bleibt auch dann unberührt, wenn statt dem ursprünglich beabsichtigten Geschäft ein anderes zustande kommt (z. B. Suche statt Verkauf/Vermittlung oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg durch die Tätigkeit der Firma Fahrzeugmakler-Müller eintritt und nicht wesentlich vom unterbreiteten Angebot abweicht. Der Provisionsanspruch der Firma Fahrzeugmakler-Müller entsteht und ist fällig bei Vertragsschluss in der vorgeschriebenen Form, auch bei Eintritt einer eventuell vereinbarten Aufschiebung und Bedingung oder aber auch bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der Maklertätigkeit der Firma Fahrzeugmakler-Müller besteht.

  7. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelungen ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwider läuft.

    Die Höhen der Gebühren betragen:
  • Für einen Vermittlungsauftrag wird eine Pauschale von 159€ Brutto fällig, diese beinhaltet unsere vertraglich vereinbarten Serviceleistungen - Inserat, Bilder, Besichtigungen, Verhandlungsgespräche etc., für die dauer von 6 Wochen. Bei bedarf kann die Zeitspanne gegen einen Aufpreis von 50€ Brutto um weitere 6 Wochen erweitert werden. - Diese Servicepauschale wird bei erfolgreichem Abschluss mit der Kauf- oder Verkaufsprovision verrechnet.
  • Für einen abgeschlossenen Fahrzeug -Kauf oder -Verkauf der durch die Firma Fahrzeugmakler Müller zustande kommt, ist eine Bruttoprovision in höhe von 5,5% zu entrichten.
  • Wird ein Vermittlungs und ein Suchauftrag zusammen in Auftrag gegeben werden für den Verkauf 5,5% Bruttoprovision und für den Kauf 3% fällig.
  • Diese Provisionssätze gelten ab einem Fahrzeugwert von 10.000 Euro, für Fahrzeuge unter 10.000 Euro sind die Konditionen zu erfragen und werden vertraglich festgehalten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vom Auftraggeber ausdrücklich zur Kenntnis genommen und anerkannt.

 
Anrufen